RECHTSGEBIETE

Strafrecht . Steuerstrafrecht

Wie schnell steht man mit einem Bein im Knast oder zumindest im Schlamassel – auch ohne kriminelle Energie. Es reicht, am wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen, um in ein steuerstrafrechtliches Verfahren verwickelt zu werden. Unser Steuerrecht ist kompliziert genug dafür. Steht man einmal unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung, ist der Druck durch die Finanzbehörden und die Ermittlungen enorm. Nicht selten geraten die Beschuldigten durch solch ein Verfahren in eine existenzbedrohliche Lage. Dazu muss es nicht kommen, dafür sorgen wir schon. Sollten Sie bereits ein Verfahren anhängen haben, unterstützen wir Sie selbstverständlich mit unserer geballten juristischen Kompetenz bei der Wahrung Ihrer Rechte.

 

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