RECHTSGEBIETE
Erbrecht
Früher oder später trifft es jeden: die Auseinandersetzung mit dem Thema „Erben und Vererben“. Wer hier keine bösen Überraschungen erleben möchte, kümmert sich besser lieber früher als später darum: „Entspricht die gesetzliche Erbfolge meinen Wünschen?“, „Sollte ich lieber ein Testament aufsetzen und wenn ja wie?“, „und wie ist das mit Pflichtteilsansprüchen?“ – diese und viele weitere Fragen sollte man sich frühzeitig stellen – und entsprechend handeln.
Bei größeren Werten oder einer Unternehmensnachfolge spielen zudem steuerliche Überlegungen eine wesentliche Rolle. Mit einem Erbvertrag können Sie – im Gegensatz zum Testament – verbindlich Ihr Erbe regeln und gleichzeitig eine Gegenleistung oder einen Ausgleich festsetzen. Übrigens können Sie auch Schulden erben – hier gilt es gut hinzusehen; Sie können aber jederzeit das Erbe ausschlagen oder Ihre Haftung auf das Erbe begrenzen.
Wir sind für Sie da bei allen Fragen rund um:
- Nachfolgeregelung
- Erbschaftssteuerrecht
- Testament
- Pflichtteilsrecht
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erbschein