RECHTSGEBIETE

Sozialrecht . Sozialversicherungsrecht

Deutschland ist ein Sozialstaat mit einer sozialen Gesetzgebung. Die Basis dafür bilden sozialversicherte, zahlende Arbeitnehmer. Doch die Versicherungspflicht trifft auch verschiedene Gruppen von Selbstständigen. Und nicht immer sind die Grenzen klar: Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung durch „Fremdfirmen“ oder „Subunternehmen“ führen da schnell zu Haftungsfragen – oder sogar zu strafrechtlicher Verfolgung. 

Die Frage nach der Versicherungspflicht ist aber nur ein Punkt auf einer langen Liste mit Streitfragen rund um die vielfältigen Sozialversicherungsleistungen. Die Sozialgerichte können ein Lied davon singen. So setzen Sozialhilfeträger regelmäßig Regressansprüche gegen Eltern oder Kinder durch, die zum Unterhalt verpflichtet sind. Und auch Ansprüche auf Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente oder Rehabilitation sind regelmäßige Streitfragen. Oft hängen ganze Schicksale daran.

Wir sind für Sie da bei:

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  • Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten
  • Sozialversicherungsrecht
  • Scheinselbstständigkeit
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
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