RECHTSGEBIETE

Insolvenzrecht

Zahlungsunfähigkeit und Verschuldung treffen Gläubiger und Schuldner gleichermaßen. Das Insolvenzrecht schafft hier einen Ausgleich. Überschuldeten Verbrauchern ermöglicht es durch die Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase auf drei Jahre den Neustart in ein schuldenfreies Leben.

Und auch selbstständige Unternehmer können durch ein Insolvenzverfahren von ihrer Restschuld befreit werden. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind besonders gefährdet, zivilrechtlich und strafrechtlich haftbar gemacht zu werden, wenn sie bei einer drohenden Insolvenz nicht planvoll handeln. Immerhin gilt es, Vermögenswerte und Arbeitsplätze zu schützen.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei gerichtlichen Verfahren. Aber auch bei außergerichtlichen Einigungen zwischen Gläubigern und Schuldnern sind wir gerne für Sie da. 

Wir kümmern uns um:

  • Regelinsolvenz
  • Verbraucheronsolvenz mit Restschuldbefreiung
  • Schuldnerberatung
  • Eigenverwaltung
  • Insolvenzplan
  • Restrukturierung
  • Insolvenzstrafrecht
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